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Spendenkarten

Wichtige Information zur steuerlichen Absetzbarkeit unserer Spendenkarten:
Der Spendenanteil gemeinnütziger Weihnachtskarten und Grußkarten ist laut Bundesfinanzhof als Teil des Kartenpreises anzusehen. Daher kann zu unseren Spendenkarten, bzw. der unterstützten Hilfsorganisationen keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden. Wenn Sie die Karten an Ihre Geschäftspartner versenden, sind sie aber in vollem Umfang als Betriebsausgabe absetzbar.

Sie möchten zu Weihnachten nicht nur Ihre treuen Kunden und Geschäftspartner grüßen, sondern auch eine Hilfsorganisation unterstützen? Kein Problem! Durch den Kauf von Spendenkarten kommt pro Karte ein Anteil des Kaufpreises der von Ihnen gewählten Organisation zugute.
Zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. So zu sagen.